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Pflegestärkungsgesetz mit Leistungsverbesserungen

Am 01.01.2015 ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten mit Leistungsverbesserungen für demenziell Erkrankte. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent angehoben. Für Leistungen, die erst mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführt worden sind, wird für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Anpassung um 2,67 Prozent vorgenommen. Weitergehende Informationen finden Sie hier:

http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html

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